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   VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 149/12   

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https://dejure.org/2013,14794
VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 149/12 (https://dejure.org/2013,14794)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19.06.2013 - VerfGH 149/12 (https://dejure.org/2013,14794)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - VerfGH 149/12 (https://dejure.org/2013,14794)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 149/12
    Ob eine Gegenvorstellung unter besonderen Umständen ausnahmsweise zulässig sein und zur Änderung der getroffenen Entscheidung führen kann, bedarf keiner weiteren Erörterung (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. März 2012 - 1 BvR 3069/11 -, juris Rn. 1, und 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2674/10 -, juris Rn. 17; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 -, juris Rn. 33 ff.).
  • BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2674/10

    Unverletzlichkeit der Wohnung und Durchsuchung (Verhältnismäßigkeit); Tatverdacht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 149/12
    Ob eine Gegenvorstellung unter besonderen Umständen ausnahmsweise zulässig sein und zur Änderung der getroffenen Entscheidung führen kann, bedarf keiner weiteren Erörterung (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. März 2012 - 1 BvR 3069/11 -, juris Rn. 1, und 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2674/10 -, juris Rn. 17; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 -, juris Rn. 33 ff.).
  • BVerfG, 20.03.2012 - 1 BvR 3069/11

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen die Versagung von PKH - mangelnde

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 149/12
    Ob eine Gegenvorstellung unter besonderen Umständen ausnahmsweise zulässig sein und zur Änderung der getroffenen Entscheidung führen kann, bedarf keiner weiteren Erörterung (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. März 2012 - 1 BvR 3069/11 -, juris Rn. 1, und 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2674/10 -, juris Rn. 17; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 -, juris Rn. 33 ff.).
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